Dienstag, 20. August 2013

Sieg für Maria Frank

Das Verfahren wegen Volksverhetzung gegen die Münchner Bürgerin Maria Frank ist vom Landgericht München I. in der Berufungshauptverhandlung vom 14. August 2013 eingestellt worden. Die Kosten wurden der Staatskasse auferlegt. Das stellt einen beachtlichen Erfolg der Verteidigung dar. Offensichtlich fehlte es sowohl der Staatsanwaltschaft – welche die Einstellung beantragt hatte – als auch dem Gericht – welches das Verfahren antragsgemäß einstellte – an dem erforderlichen Mut, es zu einer Beweisaufnahme kommen zu lassen. Maria Frank war nämlich in 1. Instanz vom Amtsgericht München bereits wegen Volksverhetzung verurteilt worden, weil sie sich über die Bedrohung Deutschlands und Europas durch den Islam und die Türken mit einer Tafel in der Fußgängerzone Münchens öffentlich bemerkbar gemacht hatte.

Der Verteidiger, ein bekannter Frankfurter Rechtsanwalt, nahm die Herausforderung an:



“Die Meinungsfreiheit schützt grundsätzlich jede politische Stellungnahme, auch wenn sie in provozierender Form vorgetragen wird. Auch Bewertungen sind geschützt, wenn sie Bewertungen konkreten Verhaltens von Gruppen sind und nicht eine Schmähung, die sich vom politischen Diskurs löst. Wenn die Meinungsäußerung einen Tatsachenkern hat, kommt es vor allem darauf an, ob er bewusst unwahr ist (wie bei den Auschwitz-Lügnern der Nazi-Szene) oder wahr (wie bei den Einschätzungen zu Türkei und Islam, wie sie auf PI oder auf den Demonstrationen der Partei DIE FREIHEIT vorgetragen werden).



Die Verteidigung kündigte Beweisanträge an, die auf einen Wahrheitsbeweis gerichtet waren: Die Türkei betreibt nämlich auf Zypern tatsächlich einen Angriffskrieg auf Europa, man braucht nur die entsprechenden UN-Resolutionen und die ihnen zugrunde liegenden Sachverhalte zu studieren. Und dass die Türkei über Zypern hinaus Europa angreifen wird, wenn sie so weit ist, hat Erdogan in seiner Wahlrede von 2012 hinreichend deutlich gemacht. Hier wird ein künftiger Hitler sichtbar.



Ferner sind alle Dimensionen des Islam geeignet, dessen Gewaltbereitschaft unter Beweis zu stellen: Literarisch (Koran, Hadithe, Sira), historisch (knapp 1.400 Jahre bewaffneter Djihad), geographisch (alle Staaten, in denen der Islam die Mehrheit stellt, sind unfrei), politisch (alle islamischen Gruppierungen wollen “die Scharia” oder “mehr Scharia” oder mindestens einen größeren Einfluß ihres Glaubens auf die Politik, egal in welchem Land), religionswissenschaftlich und orientalistisch (es gibt Aufklärung im Islam, aber sie setzt sich seit dem 12. Jahrhundert nirgendwo mehr durch und wird seit dem Ende der persischen Glanzzeiten immer nur von kleinen intellektuellen Minderheiten vertreten), zeitgeschichtlich und geopolitisch (seit der Entfesselung des modernen und postmodernen Islamismus durch die CIA zur Zerstörung der Sowjetunion an ihrer Südflanke wird es Jahr für Jahr schlimmer, und der Arabische Frühling ist nur ein vorläufiger Höhepunkt der Gewalt), usw. usf.



Natürlich sind die meisten Muslime in Deutschland friedlich. Es bleibt ihnen als Minderheit auch gar nichts anderes übrig. Aber es gibt eine feststehende Korrelation zwischen dem muslimischen Bevölkerungsanteil und dem Auftreten religiöser Gewalt und Unterdrückung in einer Gesellschaft. Ab 50 % Islam ist eine Gesellschaft immer unfrei. Das ist empirisch.”

Das Landgericht München I. hatte nach der Ankündigung einer langen Reihe von Sachverständigenbeweisanträgen zum Nachweis der Richtigkeit, Wahrheit und Tatsächlichkeit der von Maria Frank aufgestellten Behauptung einer türkisch-islamischen Bedrohung sozusagen die Nase voll und stellte das Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein. Sonst hätte es Beweise erheben müssen. Und die Beweiserhebung hätte die offizielle Staatsideologie der bunten Republik Deutschland in ihren verlogenen Grundfesten erschüttert. Das wollte niemand. Daher ließ das Gericht die Staatsanwaltschaft wissen, dass die Äußerungen der Meinungsfreiheit unterfielen und es für eine Verurteilung hinten und vorne nicht reiche, woraufhin die Staatsanwaltschaft das Verfahren prozessual trickreich eindampfte, bevor es zu einem verdienten Freispruch kommen konnte.

Quelle:
http://www.pi-news.net/2013/08/munchen-maria-frank-verfahren-eingestellt/#comments