Montag, 1. April 2013

Islam vs. Menschenrechte












Mit dem Islam soll in Deutschland, so wie es aussieht, per se wieder das „Gottesgnadentum“ diesmal in Gestalt einer Chimäre (Allah) eingeführt werden, welches 1689 erstmals durch die englische Bill of Rights in der westlichen Welt abgeschafft wurde und in der historischen Folge am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris im Palais de Chaillot zu der Deklaration der Menschenrechte führte. Zweifelsohne ein großer Fortschritt für die zivilisierte Welt.


Als willfähriges Werkzeug bei der Einführung dieses muslimischen „Gottesgnadentum“ erweisen sich viele unserer eigenen rückgratlosen Politiker sowie die leider im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit.

Ich sage leider, weil die Väter des Grundgesetzes sich mit Sicherheit nicht vorstellen konnten, was für eine menschenverachtende Sekte (Salafisten) sich im 3.Jahrtausend n. Chr. bei uns in Deutschland einnisten würde.

Doch wo bleiben die Menscherechte, wenn die Gleichheit zwischen Mann und Frau mit Füßen getreten wird und sich Frauen verschleiern müssen und ihre Stimme vor Gericht weniger wert ist als die eines Mannes?

Wo bleiben die Menschenrechte, wenn die Scharia nicht nur die Würde des Menschen in den Staub tritt, sondern auch noch Amputationen und Auspeitschungen vornimmt?

Wo bleiben die Menschenrechte wenn Homosexuelle offen bedroht werden?

Wo bleiben die Menschenrechte wenn Deutsche wie Tiere totgetreten werden und die Gerichte die Täter nicht hart bestrafen, sondern zum Hohn aller Deutschen auch noch kultursensibel verhätscheln? Stichwort: Zweiklassenjustiz.

Die Antwort weiß jeder, der noch über ein Mindestmaß an gesundem Menschenverstand verfügt: Die Menschenrechte bleiben in so einem Fall ganz klar auf der Strecke!


Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“

http://www.un.org/depts/german/grunddok/ar217a3.html