Sonntag, 21. April 2013

Islamkritiker sind keine Nazis













Im Münchner Rathaus fand vergangenen Mittwoch Abend eine Podiumsdiskussion mit dem Thema “Was tun gegen Nazi-Gewalt?” statt, zu der der Stern eingeladen hatte. Unter den rund 200 Gästen waren auch bekannte Gesichter wie Peter Maffay und Uli Hoeneß. Moderiert wurde die Veranstaltung vom Mitglied der stern-Chefredaktion, Hans-Ulrich Jörges. Neben dem NSU-Prozess ging es auch um Sarrazin, PI, Nürnberg 2.0 und die Islamkritik.

Der Intendant des Münchner Volkstheaters gab eine typisch gutmenschlich-gehirngewaschene Vorstellung von Integration von sich:



Christian Stückl befand nämlich, man akzeptiere viel zu viel, was so ablaufe. “Nicht die Migranten müssen sich integrieren, sondern wir müssen bereit sein, sie zu integrieren”


Glauben Sie mir Herr Stückl, so etwas gibt es nur im Theater, aber niemals im realen Leben.

Denn wir die Einheimischen müssen gar nichts. Außer die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland einhalten und jede Menge Steuern bezahlen.

Und die angeblich ach so ehrbaren voller Freude selbst ins zweite Glied zurücktretenden Gutmenschen sollten bei ihrem hirnlosen Kampf gegen Rechts nicht über das Ziel hinaus schießen und alle Islamkritiker über einen Nazi-Kamm scheren.

So einen Kardinalfehler machen ja nicht einmal Islamkritiker. Die wissen nämlich sehr wohl zu unterscheiden zwischen Muslimen und anderen Ethnien die sich bestens integriert haben und anderen denen eine friedliche Koexistenz mit uns “Schweinefleischfressern” und “Ungläubigen” aufgrund ihres religiösen Fanatismus schlichtweg unmöglich ist.

Bestenfalls gelingt Letzteren ein jahrzehntlanges taktisches Stillhalten bis sie eines Tages in der Mehrheit sind. Und dann lassen die Koranhörigen die Katze aus dem Sack.

Merke: Die Meinungsfreiheit endet dort, wo der Islam beginnt!
Und das bekommen Islamkritiker jetzt schon zu spüren.

Aber noch gilt bei uns das Grundgesetz der BRD:

Art 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.



(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.



(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue