Freitag, 5. August 2011

Gäfgen-Urteil

Androhung von Folter 

So ein Urteil kann man natürlich emotional niemals gutheißen, aber die Menschenwürde ist ein zu hohes Gut, als das sie auf dem Altar der Imformationsbeschaffung  vorschnell geopfert wird.

Androhung von Folter kann nicht sein, zumindest nicht in einem Rechtstaat, sonst ist nämlich der nächste Schritt die Anwendung der Folter. Folge: Rückfall ins finstere Mittelalter.

So schlimm die Tat auch ist, die dieser Mensch begangen hat, in unserem System bleibt nun mal keine andere Möglichkeit, als auch so einem Täter eine Menschenwürde zuzugestehen, selbst dann - wenn er durch die Brille der Emotion gesehen und geurteilt - gar keine hat und selbst dann, wenn einem so ein Urteil gewaltig gegen den Strich geht.

Fazit:

Die Qualität des Rechtsstaats zeigt sich erst in den schwierigen Momenten. Und der Vorwurf, die Justiz habe mit dem Urteil das falsche Signal gesendet, geht fehl. Über anderes hatte das Gericht schlicht nicht zu entscheiden.